Frankreich ist ein wichtiger Handelspartner Niedersachsens, auch für viele Unternehmen im Oldenburger Land. Die gesetzlichen Anforderungen steigen, neue gesetzliche Bestimmungen sorgen jedoch oftmals für Verwirrung auf der deutschen Seite. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter vorübergehend nach Frankreich entsenden, oder Firmen im Transportgewerbe müssen ihre Arbeitnehmer vorab anmelden. Wie und wo melden Sie an? Und was müssen Sie alles beachten? Gemeinsam mit der Stadt Oldenburg, der Handwerkskammer und der IHK Emden informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen zu den Themen Vertrieb, Vertragsrecht, Mitarbeiterentsendung und Dienstleistungserbringung in Frankreich. ...
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