Neben Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung kennt das französische Arbeitsrecht eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen als Rechtsquellen. Deshalb sind Kenntnisse im französischen Arbeitsrecht unabdingbar, um Fehler und damit Kosten zu vermeiden.
Einen aktuellen Überblick über die Besonderheiten des französischen Individualarbeitsrechts von der Einstellung bis zur Entlassung bekommen insbesondere Geschäftsführer und Personalverantwortliche. Die wichtigsten Änderungen aktueller Arbeitsrechtsreformen werden berücksichtigt.
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