Deutschland und Frankreich sind füreinander die weltweit wichtigsten Absatzmärkte. Auf die Grande Nation konzentriert sich der mit Abstand größte Anteil der deutschen Auslandslieferungen. Dieses umfangreiche Geschäftspotenzial direkt vor der Haustür bietet auch kleinen und mittelständischen Unternehmen interessante Geschäftschancen. Viele deutsche Unternehmen organisieren ihren Vertrieb über eine eigene Vertriebsniederlassung oder über einen Vertriebsmitarbeiter in Frankreich. Für die Gestaltung solcher Arbeitsverträge kommt französisches Arbeitsrecht zur Anwendung. Da sich das französische Arbeitsrecht in vielen Regelungsfeldern vom deutschen Arbeitsrecht unterscheidet, kommt es immer wieder zu Fragen hinsichtlich des Abschlusses, der Ausführung und v. a. der Beendigung von Arbeitsverträgen.
20.05.2015
Frankreich
Arbeitsrecht in Frankreich
Veranstalter:IHK Trier, EIC Trier
Veranstaltungsort:Trier
Quelle: Ixpos


