Das französische Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmereinen noch höheren Schutz als das deutsche Arbeitsrecht. So stellt beispielsweise das Arbeitsrecht in Frankreich eine wesentlich höhere Anforderung an Form und Grund der Kündigung.
Außerdem kann der Arbeitnehmer in Frankreich im Gegensatz zum deutschen Kündigungsschutzgesetz bis zu drei Jahre nach der Kündigung vor dem Arbeitsgericht(Conseil des Prud'Hommes) klagen. Das französische Arbeitsrecht kennt neben den Gesetzen, den Verordnungen und der Rechtsprechung eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen als Rechtsquellen. Angesichts der großen Anzahl von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ist bei jeder Erstellung von Arbeitsverträgen oder der Vornahme von Rechtshandlungen gegenüber Arbeitnehmern zunächst zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Aus diesen Tarifverträgen ergeben sich häufig für Unternehmen besondere Regelungen zur Arbeitszeit, zu Kündigungsfristen und zu gegebenenfalls zu zahlenden Entschädigungen.
Diese Regelungen werden Ihnen mit lauter praxisbezogenen Hinweisen näher gebracht, auch die neuesten Reformen – insbesondere die als arbeitgeberfreundlich geltende Reform vom letzten Herbst – werden dabei berücksichtigt. Das Seminar bietet bei jedem Thema Raum für Fragen und Diskussionsrunden.
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