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16.05.2018

Frankreich

Arbeitsrecht in Frankreich

Veranstalter:EIC Trier, IHK Trier, Handwerkskammer Trier

Veranstaltungsort:Trier

Anschrift:IHK Trier
Bildungszentrum der IHK (Raum 2.7)
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier


Praxisnahe Vermittlung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zum Kündigungsschreiben, Musterarbeitsvertrag, Exkurs: VRP-Verträge

Für die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in Frankreich kommen zwingend sämtliche Schutzvorschriften des französischen Arbeitsrechts zur Anwendung. Da sich das französische Arbeitsrecht in vielen Regelungsfeldern vom deutschen Arbeitsrecht unterscheidet, kommt es immer wieder zu Fragen hinsichtlich des Abschlusses, der Ausführung und v. a. der Beendigung von Arbeitsverträgen. Internetplattformen geben zwar einen ersten Überblick zum Arbeitsrecht in Frankreich; jedoch können diese nicht umfänglich informieren und alle Neuerungen der Rechtsprechung berücksichtigen. Und auch der praktische Aspekt bleibt hier meist außen vor. Kostspielige Fehler sind oftmals die Folge. Als Alternative zur Einstellung eines Vertriebsmitarbeiters bietet sich auch die Zusammenarbeit mit einem VRP. Dieser hat den Vorteil, dass er anders als Arbeitnehmer nicht der 35-Stunden Woche unterliegt. Eine umsichtige Vertragsgestaltung ist auch hier erfolgskritisch.

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Quelle: Ixpos