Das französische Arbeitsrecht kennt neben den Gesetzen, den Verordnungen und der Rechtsprechung eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen als Rechtsquellen.
Angesichts der großen Anzahl von allgemein verbindlichenTarifverträgen ist bei jeder Erstellung von Arbeits verträgen oder der Vornahme von Rechtshandlungen gegenüber Arbeitnehmern zunächst zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Aus diesen Tarifverträgen ergeben sich häufig für Unternehmen besondere Regelungen zur Arbeitszeit, zu Kündigungsfristen und zu gegebenenfalls zu zahlenden Entschädigungen.
Diese Regelungen werden Ihnen mit lauter praxisbezogenen Hinweisen näher gebracht, auch die neuesten Reformen – insbesondere die als arbeitgeberfreundlich geltende Reform vom letzten Herbst – werden dabei berücksichtigt. Das Seminar bietet bei jedem Thema Raum für Fragen und Diskussionsrunden. ...
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