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19.04.2016

Frankreich

Arbeitsrecht in Frankreich

Veranstalter:Epp & Kühl (Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei)

Veranstaltungsort:Köln


Das französische Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer einen noch höheren Schutz als das deutsche Arbeitsrecht. So stellt beispielsweise das Arbeitsrecht in Frankreich eine wesentlich höhere Anforderung an Form und Grund der Kündigung.
Außerdem kann der Arbeitnehmer in Frankreich im Gegensatz zum deutschen Kündigungsschutzgesetz
bis zu drei Jahre nach der Kündigung vor dem Arbeitsgericht (Conseil des Prud'Hommes) klagen.
Das französische Arbeitsrecht kennt neben den Gesetzen, den Verordnungen und der Rechtsprechung eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen als Rechtsquellen. ...

 

Weitere Informationen und Anmeldung

Quelle: Epp & Kühl