Das französische Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer
einen noch höheren Schutz als das deutsche Arbeitsrecht.
So stellt beispielsweise das Arbeitsrecht in Frankreich eine
wesentlich höhere Anforderung an Form und Grund der
Kündigung.
Außerdem kann der Arbeitnehmer in Frankreich im
Gegensatz zum deutschen Kündigungsschutzgesetz
bis zu drei Jahre nach der Kündigung vor dem Arbeitsgericht
(Conseil des Prud'Hommes) klagen. ...
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