Das französische Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer
einen noch höheren Schutz als das deutsche Arbeitsrecht.
So stellt beispielsweise das Arbeitsrecht in Frankreich eine
wesentlich höhere Anforderung an Form und Grund der
Kündigung.
Angesichts großen Anzahl von allgemeinverbindlichen
Tarifverträgen ist bei jeder Erstellung von Arbeitsverträgen
oder der Vornahme von Rechtshandlungen gegenüber
Arbeitnehmern zunächst zu prüfen, ob und gegebenenfalls
welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Aus diesen
Tarifverträgen ergeben sich häufig für Unternehmen besondere
Regelungen zur Arbeitszeit, zu Kündigungsfristen
und zu gegebenenfalls zu zahlenden Entschädigungen.
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