Für die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in Frankreich kommt zwingend französisches Arbeitsrecht zur Anwendung. Da sich das französische Arbeitsrecht in vielen Regelungsfeldern vom deutschen Arbeitsrecht unterscheidet, kommt es immer wieder zu Fragen hinsichtlich des Abschlusses, der Ausführung und vor allem der Beendigung von Arbeitsverträgen. Internetplattformen geben zwar einen ersten Überblick zum Arbeitsrecht in Frankreich; jedoch können diese nicht umfänglich informieren und alle Neuerungen der Rechtsprechung berücksichtigen. Kostspielige Fehler sind oftmals die Folge. ...
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