Der Referent Michal Klingberg informiert Sie über die amerikanischen Exportvorschriften, die weltweite Gültigkeit haben und gibt einen Überblick über die zu beachtenden waren- oder empfängerbezogenen Bestimmungen der U.S. Export Administration Regulations. Diese sind immer dann zu prüfen, wenn Waren aus Deutschland re-exportiert werden, die ganz oder teilweise US-Ursprungs sind. Es spielt keine Rolle, ob die Lieferung innerhalb der EU oder in ein Drittland erfolgt.
Das amerikanische Recht gilt auch, unabhängig von der Ware, wenn eine „US-Person“ (z.B. dt. Tochter eines amerikanischen Unternehmens oder amerikanischer Staatsbürger als Mitarbeiter einer deutschen Firma) an dem Ausfuhrvorgang beteiligt ist. Eine Nichtbeachtung der US-Vorschriften kann zu hohen Strafen und einem mehrjährigen Verbot des Handels mit den USA führen.
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