Die amerikanischen Exportvorschriften haben weltweite Gültigkeit. Sie sind immer dann anzuwenden, wenn Waren, die ganz oder teilweise US-Bezug haben, verkauft oder in Endprodukte eingebaut und innerhalb der EU oder in ein Drittland verkauft werden. Zu prüfen sind vorab die Bestimmungen der amerikanischen Exportkontrollvorschriften!
Dies gilt auch, wenn Güter mit Hilfe gelisteter amerikanischer Technologie oder gelisteter amerikanischer Software in Deutschland hergestellt wurden und nun ins Ausland geliefert werden sollen.
In dem Praxis-Seminar werden die zu beachtenden amerikanischen Exportvorschriften und ihre aktuellen Entwicklungen anhand von Beispielen erläutert und deren Umsetzung in der innerbetrieblichen Praxis dargestellt.
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