Das US- Reexportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für auch nichtameri-kanische Firmen. Die amerikanischen Behörden überwachen die Einhaltung dieser Vorschriften.
Falls Sie Waren aus den USA beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem US-Reexportrecht. Daher sind vor einem Weiterverkauf die amerikanischen Exportvorschriften zwingend zu prüfen. Gleiches gilt für Güter, die Transit durch die USA geliefert werden. Sollten amerikanische Güter (oder Software) außerhalb der USA in ein Produkt (z.B. Maschine) eingebaut werden, kann das Endprodukt ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen.
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