Die amerikanischen Exportvorschriften haben weltweite Gültigkeit. Sie sind immer dann zu prüfen, wenn Waren aus Deutschland reexportiert werden, die ganz oder teilweise US-Bezug haben. Es spielt keine Rolle, ob die Lieferung innerhalb der EU oder in ein Drittland erfolgt. Zu prüfen sind vorab die Bestimmungen der amerikanischen Exportkontrollvorschriften!
Dies gilt selbst dann, wenn Güter über gelistete amerikanische Software verfügen oder mit Hilfe gelisteter amerikanischer Technologie in Deutschland hergestellt wurden und nun ins Ausland geliefert werden sollen.
Das amerikanische Recht gilt auch, unabhängig von einem US-Bezug der Ware, wenn eine „US-Person“ (z.B. dt. Tochter eines amerikanischen Unternehmens oder amerikanischer Staatsbürger als Mitarbeiter einer deutschen Firma) an dem Ausfuhrvorgang beteiligt ist. Eine Nichtbeachtung der US-Vorschriften kann zu hohen Strafen und einem mehrjährigen Verbot des Handels mit den USA führen. ...
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