Unternehmen in der Großregion sind in jüngster Zeit bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit verschärften Verwaltungsformalitäten und Kontrollen konfrontiert.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sehen in den jeweiligen Ländern die Gewährung eines „harten Kerns“ von arbeitsrechtlichen Mindeststandards (wie z.B. Mindestlohnsätze, Höchstarbeitszeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub etc.) vor. Sie gehen zum größten Teil auf europarechtliche Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern zurück, die den unlauteren Wettbewerb und Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union bekämpfen wollen.
Für weitere Informationen und Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link


