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18.10.2017

Frankreich

Die Entsendung von Arbeit­nehmern zwischen Deutschland und Frankreich

Veranstalter:IHK des Saarlandes

Veranstaltungsort:Saarbrücken

Anschrift:Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken


Unternehmen in der Großregion sind in jüngster Zeit bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit verschärften Verwaltungsformalitäten und Kontrollen konfrontiert.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sehen in den jeweiligen Ländern die Gewährung eines „harten Kerns“ von arbeitsrechtlichen Mindeststandards (wie z.B. Mindestlohnsätze, Höchstarbeitszeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub etc.) vor. Sie gehen zum größten Teil auf europarechtliche Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern zurück, die den unlauteren Wettbewerb und Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union bekämpfen wollen.

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Quelle: Ixpos