Bereits beim Erwerb von US-Gütern gilt für deutsche Unternehmen das US-Reexportrecht. Werden die erworbenen Güter z.B. als Handelsware oder als Bestandteil deutscher Produkte anschließend weiterverkauft, ist erhöhte Sorgfalt erforderlich. Das Risiko für deutsche Unternehmen, wegen Verstoßes gegen das US-Reexportrecht auf eine US-Sanktionsliste gesetzt zu werden (wie aktuell bereits mehrfach geschehen), ist ganz erheblich.
Die Veranstaltung vermittelt anhand von Unternehmensbeispielen praxisnah das Basiswissen zu den US-Reexportkontrollen. ...
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