Entsenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland Mitarbeiter zur Arbeitsverrichtung nach Frankreich, müssen zuvor umfangreiche arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten beachtet werden. Das Thema ist komplex und die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Richtlinien sind hart. ...
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