Ein deutsches Unternehmen, das seine Angestellten nach Frankreich entsendet, ist u. a. nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch dazu verpflichtet, diese bei der Arbeitsinspektion vor Beginn der Arbeiten anzumelden und einen Repräsentanten zu benennen. Falls ein Unternehmen diese Verpflichtungen nicht einhält, drohen empfindlich hohe Bußgelder pro Pflichtverletzung und Arbeitnehmer.
Der Workshop mit Länderfokus Frankreich informiert Mitarbeiter aus entsendenden niederbayerischen Unternehmen über das französische Arbeitsrecht, legt aber den Schwerpunkt auf das französische Entsenderecht, wobei auch auf die Neuerungen eingegangen wird und die Anforderungen dargestellt werden.
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Teilnahme kostenlos – Anmeldung erforderlich


