Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern in der Schweiz sind eine Reihe von Formalitäten einzuhalten bzw. stellen sich einige rechtliche Fragen, wie
z. B. zu
- Melde- und Bewilligungsverfahrenverfahren bei den Kantonalbehörden;
- Einhaltung von Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen und zur
- Zollabwicklung.
Zu beachten sind beispielsweise die Meldepflicht der entsandten Arbeitnehmer, inkl. Schutzvorschriften des Arbeitsrechts, sowie die korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung der Leistungen. Bei länger andauernden Tätigkeiten oder häufig aufeinander folgenden Einsätzen kann zuweilen eine direkte Steuerpflicht entstehen.
Im Rahmen der Veranstaltung präsentieren die erfahrenen Experten
- Herr Schwarzentrub, Zollbeamter Schweiz, Eidgenössisches Finanzdepartement (Schaffhausen)
- Frau Dr. Hohmann-Viol, Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung der Handelskammer Deutschland-Schweiz in Zürich
- Herr Pelz, Zollexperte der IHK München
die aktuellen rechtlichen Bestimmungen beim Export von Dienstleistungen und Waren in die Schweiz.


