Am 1. September 2015 treten wichtige Neuregelungen über die Speicherung personenbezogener Daten in Russland in Kraft. Danach müssen alle in Russland tätigen Unternehmen, die personenbezogene Daten von russischen Staatsbürgern verarbeiten, diese ausschließlich auf in Russland befindlichen Datenbanken und Servern speichern. Da der Gesetzestext viele Fragen bezüglich der konkreten Anwendung und praktischen Umsetzung offen lässt, besteht große Unsicherheit darüber, wie weit diese Regelungen gehen und welcher Aufwand für die Datenspeicherung erforderlich ist.
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