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06.12.2017

Slowakei

Grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitern

Veranstalter:DSIHK

Veranstaltungsort:Bratislava

Anschrift:Bratislava, Pálffy Palast
Zámocká 47
811 01 Bratislava


Jährlich werden mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer in der EU entsandt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, künftig sollen Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht nur den gültigen Mindestlohn, sondern auch die gültigen Tariflöhne bekommen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten. Darauf haben sich die Arbeits- und Sozialminister der EU bei der Reform der Entsenderichtlinie geeinigt. Außerdem werden die Einsätze erstmals befristet und dürfen in der Regel nicht länger als ein Jahr dauern – nur mit einem Sonderantrag ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Wichtig ist auch: Das Gesetz gilt nur für bestimmte Branchen. Wird es dadurch zu einer Vereinheitlichung der Regeln im Rahmen der EU kommen?

Quelle: DSIHK