Jährlich werden mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer in der EU entsandt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, künftig sollen Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht nur den gültigen Mindestlohn, sondern auch die gültigen Tariflöhne bekommen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten. Darauf haben sich die Arbeits- und Sozialminister der EU bei der Reform der Entsenderichtlinie geeinigt. Außerdem werden die Einsätze erstmals befristet und dürfen in der Regel nicht länger als ein Jahr dauern – nur mit einem Sonderantrag ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Wichtig ist auch: Das Gesetz gilt nur für bestimmte Branchen. Wird es dadurch zu einer Vereinheitlichung der Regeln im Rahmen der EU kommen?
06.12.2017
Slowakei
Grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitern
Veranstalter:DSIHK
Veranstaltungsort:Bratislava
Anschrift:Bratislava, Pálffy Palast
Zámocká 47
811 01 Bratislava
Quelle: DSIHK


