Angesichts internationaler wirtschaftlicher Verflechtungen sind eine Vielzahl deutscher Unternehmen auf U.S.-Lieferanten bzw. U.S.-Produkte und -Bauteile angewiesen. In diesem Kontext müssen sich die Unternehmen regelmäßig mit den U.S.-Exportkontrollvorschriften befassen.Darin haben die USA zum Schutz der eigenen nationalen Sicherheit umfangreiche Kontrollen normiert, mit denen sie unter anderem Reexporte von US-Gütern im Ausland (z.B. aus Deutschland heraus) erfassen.
Die US-Behörden nehmen bei der Kontrolle von US-Gütern (Waren, Software und Technologien ) grundsätzlich eine weltweite Zuständigkeit für sich in Anspruch. Auch nicht-U.S.-Unternehmen kommen daher häufig nicht umhin, sich mit den U.S.(Re-)Exportbestimmungen auszukennen und diese entsprechend zu beachten. Bei Verstößen gegen die U.S.-Vorschriften drohen empfindliche Strafen seitens der USA.
In dem Seminar "U.S.-(Re-)Exportkontrollrecht 2017" vermittelt Herr Dr. Matthias Creydt von Billig & Creydt Rechtsanwälte einen praxisorientierten Einstieg in das US-(Re)Exportkontrollrecht. Ziel ist es, Ihnen die Grundlagen der wichtigsten Vorschriften zu vermitteln und aufzuzeigen, was zu beachten ist und wie Sie Ihr Unternehmen vor Verstößen und einhergehenden US-Strafen schützen können. ...
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