Der Erfolg eines jeden Exportunternehmens hängt maßgeblich von einer effektiven und präventiven Exportkontrolle ab. Dabei sind nicht nur die europäischen Vorgaben einzuhalten, sondern auch die des US-Exportrechts, z. B. wenn amerikanische Vorprodukte verwendet werden. Gerade für das Iran-Geschäft kann das zu sehr hohen Hürden führen, da das EU- und US-Iran Embargo gleichzeitig zu beachten sind. Hier ist der Grad der Liberalisierung des Iran-Handels sehr unterschiedlich seit dem 16.01.2016 ausgefallen: Die USA hat die meisten Beschränkungen beibehalten, während es in der EU zu zahlreichen Handels-Liberalisierungen gekommen ist – aber gleichzeitig wurden zwei neue Güter-Anhänge eingeführt, welche zu einer erheblichen Belastung des Iran-Handels beitragen. Diese Beschränkungen werden bis ca. 2025 bestehen bleiben.
In einem Halbtagesseminar wollen wir die zentralen Rechtsfragen des EU- und des US-Iran Embargos anhand von Fällen und der notwendigen Schritte für eine Risikominimierung beleuchten.
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