Jeder, der ein Produkt in die USA liefert, kann dort auf umfangreichen Schadensersatz verklagt werden – selbst wenn die Kläger selbst gar nicht seine direkten Kunden sind. Dann ist das eigene Unternehmen mit der Electronic Discovery konfrontiert, bei der man der Gegenseite umfangreich und ungefiltert sämtliche eigenen Daten und Postfächer aushändigen muss, die nicht belegbar und offensichtlich keine Bedeutung für den Fall haben. Ist man auf diese Art der Beweiserhebung nicht vorbereitet und organisiert seine Geschäfts- und Kommunikationsprozesse im Unternehmen nicht entsprechend rechtzeitig, so hat man in vielen Fällen einen Prozess schon verloren, bevor er überhaupt richtig losgegangen ist – und muss einen teuren Vergleich nach amerikanischen Maßstäben schließen. Darüber hinaus droht der Verlust von wichtigen Geschäftsgeheimnissen. ...
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