Am 1. Februar 2019 trat das seit 2013 verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan in Kraft. Die Dimension dieses Abkommens ist einzigartig: Es betrifft 635 Millionen Menschen, umfasst ein Drittel des globalen Bruttosozialprodukts und ist damit das größte Freihandelsabkommen, das die EU je ausgehandelt hat.
Obwohl Japan ein wichtiger Wirtschaftspartner für Baden-Württemberg ist, gestaltete sich der bilaterale Handel bisher oft schwierig. Tarifäre Handelshemmnisse in Form von hohen Zöllen auf einige Produkte und nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie z. B. unterschiedliche Standards erschwerten den Marktzugang. Im Rahmen des Freihandelsabkommens werden nach Ablauf verschiedener Übergangsfristen 99 Prozent aller EU-Exporte nach Japan und fast ebenso viel Japan-Exporte in die EU zollfrei sein. Im Bereich nicht-tarifärer Hemmnisse konnte man sich z. B. auf UNECE Standards einigen und durch die sogenannte „snap-back Klausel“ verhindern, dass nach Abschluss des Abkommens neue nicht-tarifäre Beschränkungen etabliert werden können.
Welche Auswirkungen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan auf Ihr Unternehmen haben wird und welche Chancen sich daraus ergeben können, werden in der Veranstaltung aufgezeigt.


