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20.04.2015

USA

Ländernetzwerk USA - Das US-(Re)-Exportkontrollrecht

Veranstalter:Handelskammer Bremen

Veranstaltungsort:Bremen


Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Somit können auch Nicht-amerikanische Unternehmen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen. Sollen "goods of US-origin" beispielsweise von Deutschland nach Österreich versendet werden, könnten diese einer US-Exportgenehmigung des BIS (Bureau of Industry and Security), als der zuständigen US-Behörde, bedürfen. Bei einem Verstoß - auch nur durch Unwissenheit begründet - behält sich die USA eine Reihe von Sanktionen vor. Eine Aufnahme auf die sog. "Black List" könnte beispielsweise schwerwiegende Folgen haben. Hierüber kann einem ausländischen Unternehmen der US-Markt bzw. der direkte oder indirekte Einkauf und Handel mit US-Produkten vollkommen untersagt werden.

 

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Quelle: Ixpos