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10.04.2018

Frankreich

Mitarbeitereinsätze in Frankreich

Veranstalter:IHK Rheinhessen

Veranstaltungsort:Mainz

Anschrift:Schillerplatz 7
55116 Mainz


Für die erfolgreiche Abwicklung von grenzüberschreitenden Aufträgen ist innerhalb der EU vieles zu beachten. Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter zu Arbeitseinsätzen nach Frankreich entsenden, sind zur Abgabe einer Entsendemitteilung verpflichtet. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU wurden nun die Auflagen deutlich verschärft. Ziel der neuen Vorgaben ist eine effektivere Durchführung von Kontrollen und die Vermeidung von Sozialdumping. Betroffen von den Auflagen sind, zumindest zurzeit noch, ausnahmslos alle Einsatzformen: D. h. die Meldepflicht ist u. a. auch Pflicht bei Geschäftsgesprächen, Messebesuchen, Notfalleinsätzen und der Anlieferung von Waren. Unternehmen, die sich nicht an die administrativen Auflagen halten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Die Veranstaltung verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinstätzen in Frankreich beachten müssen. Informationen zu Steuern und Sozialversicherung runden das Programm ab.

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Quelle: Ixpos