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02.04.2019

Frankreich

Mitarbeitereinsätze in Frankreich

Veranstalter:IHK Rheinhessen

Veranstaltungsort:Mainz

Anschrift:Schillerplatz 7
55116 Mainz


Für die erfolgreiche Abwicklung von grenzüberschreitenden Aufträgen ist innerhalb der EU vieles zu beachten. Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter zu Arbeitseinsätzen nach Frankreich entsenden, sind zur Abgabe einer Entsendemitteilung verpflichtet. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU sind die Auflagen deutlich ausgeweitet worden. Ziel der Auflagen ist die Vermeidung von Sozialdumping. Der französische Gesetzgeber hat vergleichsweise umfangreiche Entsendeauflagen eingeführt.
Das reformierte Entsendegesetz vom 5. September 2018 sieht nun Erleichterungen für kurze Einsätze bei Tätigkeiten in nicht-betrugsanfälligen Gewerken sowie auch auf Antrag für häufige Einsätze z.B. in Grenzregionen vor. Für die praktische Umsetzung dieser Lockerung sollen im Laufe des Jahres Erlasse und Dekrete folgen. Unternehmen, die sich nicht an die administrativen Auflagen halten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Die Veranstaltung verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinstätzen in Frankreich beachten müssen. Informationen zu Steuern und Sozialversicherung runden das Programm ab.

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Quelle: Ixpos