Mitarbeiter, die von ihren Unternehmen vorübergehend nach Frankreich geschickt werden, müssen vorab bei den französischen Behörden gemeldet werden. Bereits Geschäftsreisen nach Frankreich, Lieferungen von Waren, Teilnahme an französischen Messen und Kundenbesuche fallen unter diese Regelung. Bau- und Montagearbeiten sind von diesen Regelungen ebenso betroffen.
Auch Transportunternehmen sind seit dem letzten Sommer mit den neuen bzw. verschärften Vorschriften konfrontiert und müssen u.a. eine Entsendebescheinigung (Attestation de détachement) für das Transportgewerbe mitführen.
Darüber hinaus sind die ausländischen Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, verpflichtet, einen Vertreter in Frankreich zu benennen. ...
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