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17.02.2016

Frankreich

Mitarbeiterentsendung nach Frankreich: Neue Regelungen

Veranstalter:IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network

Veranstaltungsort:Lahr


Schicken Sie Ihre Mitarbeiter nach Frankreich, um dort vorübergehend tätig zu werden? Dann sollten Sie unbedingt die neuen Formalitäten bei der Mitarbeiterentsendung beachten. Nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) sind ausländische Arbeitgeber verpflichtet, der französischen Arbeitsinspektion vor der Entsendung die Daten ihrer entsendeten Mitarbeiter zu übermitteln und einen Vertreter (réprésentant) zu benennen. Die verschärften Regelungen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich sind eine wichtige Neuerung für alle ausländischen Unternehmen, vor allem im Baubereich. So werden die bisherigen maximalen Bußgelder für illegale Entsendungen von Mitarbeitern nach Frankreich von bisher 10.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht (Art. L. 1264-3 Code du Travail). Damit Sie bestens auf die derzeit verstärkten Kontrollen in Frankreich vorbereitet sind, sollten Sie die neuen Regelungen unbedingt einhalten.

 

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Quelle: Ixpos