Mitarbeiter, die von ihren Unternehmen vorübergehend nach Frankreich geschickt werden, müssen vorab bei den französischen Behörden gemeldet werden. Infos dazu gibt es am 23. Oktober bei der IHK Reutlingen.
Programm:
◾Entsendung von Arbeitnehmern
◾Rechtliche Rahmenbedingungen
◾Meldepflichten und Entsendeformalitäten
◾Besonderheiten im Transportgewerbe
◾Überwachungspflichten
◾Kontrollen in Frankreich
◾Diskussion und Fragen
Für weitere Informationen und Anmeldung klicken SIe bitte auf den Link


