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23.10.2017

Frankreich

Neue Meldepflichten bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich

Veranstalter:IHK Reutlingen

Veranstaltungsort:Reutlingen

Anschrift:Hindenburgstr. 54
72762 Reutlingen


Mitarbeiter, die von ihren Unternehmen vorübergehend nach Frankreich geschickt werden, müssen vorab bei den französischen Behörden gemeldet werden. Infos dazu gibt es am 23. Oktober bei der IHK Reutlingen.
Programm:
◾Entsendung von Arbeitnehmern
◾Rechtliche Rahmenbedingungen
◾Meldepflichten und Entsendeformalitäten
◾Besonderheiten im Transportgewerbe
◾Überwachungspflichten
◾Kontrollen in Frankreich
◾Diskussion und Fragen

Für weitere Informationen und Anmeldung klicken SIe bitte auf den Link

Quelle: Epp & Kühl