Mit einer Aufhebung der Sanktionen gegen Russland ist nach aktuellem Stand vorläufig nicht zu rechnen. Die Anforderungen in Bezug auf die Russland-Sanktionen müssen daher weiterhin geprüft und ihre Einhaltung sorgfältig dokumentiert werden.
Zahlreiche Neuerungen ergeben sich jedoch in den Bereichen Zoll und Zertifizierung. Der Grund: Russland ist Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), deren neuer Zollkodex ab 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, das Zollrecht der fünf Mitgliedsstaaten (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien) zu harmonisieren und die Zollabfertigung zu vereinfachen.
Zur Zertifizierung von Produkten nach GOST Normen, TR-Regelwerken oder nach technischen Richtlinien der Zollunion sind in Russland ausschließlich akkreditierte Zertifizierungsstellen berechtigt. Die Zertifikate dürfen nur von in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen juristischen Personen beantragt werden. Ein deutscher Hersteller kann sich hierfür eines Dienstleisters bedienen.
Die kostenfreie Informationsveranstaltung in der IHK Trier gibt einen Überblick über die aktuellen Sanktionen gegen Russland sowie die russische Politik der Lokalisierung. Weitere Themen sind die Neuerungen und Änderungen im Zertifizierungsverfahren für Russland und die Eurasische Wirtschaftsunion. Die Auswirkungen der Eurasischen Wirtschaftsunion auf die Zollabwicklung in Russland werden dabei im Detail erläutert.
21.02.2018
Russland
Russland aktuell: Sanktionen, Zoll, Zertifizierung und Lokalisierung
Veranstalter:IHK Trier
Veranstaltungsort:Trier
Anschrift:IHK Trier
3. Stock, Raum 3.07
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Quelle: IXPOS


