Als Reaktion auf die Invasion nicht nur der Regionen Donezk und Luhansk, sondern der gesamten Ukraine durch das russische Militär hat die EU am 25. Februar 2022 mit zusätzlichen Sanktionen und Beschränkungen reagiert und am 26. Februar 2022 sowie den folgenden Tagen laufend weitere Maßnahmen angekündigt.
Doch über welche Maßnahmen reden wir eigentlich? Worin bestehen die „Sanktionen“? Was gilt seit 2014, was ist neu hinzugekommen und was mag noch kommen? Welche Auswirkungen haben die Beschränkungen auf bestehende oder künftige Geschäftsbeziehungen mit russischen Vertragspartnern? Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung des Embargos?
Unser Netzwerkpartner Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Köln bietet hierzu eine Webkonferenz am 7. März 2022 von 16:30h bis 18:00h an, in Kooperation mit Warth & Klein Grant Thornton.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 6. März 2022, verbindlich unter dem u.g. Link an.


