Das am 1. Januar 2015 in Deutschland in Kraft getretene Mindest- lohngesetz birgt für tschechische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, erhebliche Risiken, insbesondere dadurch, dass der Anwendungsbereich sehr weit gefasst ist und auch auf Arbeitnehmer Anwendung findet, die nur vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Arbeitgeber im Speditions- und Transportgewerbe, wo selbst kürzeste innerdeutsche Streckenabschnitte erfasst werden müssen.
22.10.2015
Tschechische Republik
Seminar „Deutsches Mindestlohngesetz"
Veranstalter:DTIHK und und Dvořák Hager & Partners
Veranstaltungsort:Hotel Ibis Plzeň
Anschrift:Univerzitní 65, 301 00 Plzeň
Quelle: DTIHK


