Brasilien versucht – in stärkerem Maße als viele andere Länder – die wirtschaftliche Entwicklung durch Zölle und Abgaben zu steuern. Für Unternehmen, die nach Brasilien exportieren wollen, sind Grundkenntnisse im brasilianischen Zollrecht daher eine unentbehrliche Notwendigkeit.
Zwar hat die Regierung angekündigt, Handelshemmnisse abzubauen. Nach wie vor wird jedoch versucht, durch das Zollsystem ausländische Konkurrenz für die heimischen Unternehmen möglichst zu unterbinden. Auf der anderen Seite soll die Einfuhr innovativer Produkte und Technologien, für die in Brasilien noch kein nationales Angebot besteht, gefördert werden. Dementsprechend kann die Belastung importierter Waren durch Zölle und Steuern je nach Produkt und Inanspruchnahme gegebenenfalls einschlägiger Sonderregelungen vollkommen unterschiedlich ausfallen.
Marktchancen können daher nur angemessen ausgelotet werden und ein Markteintritt nur dann strategisch geplant werden, wenn ein Basiswissen in Bezug auf die unterschiedlichen Einfuhrbestimmungen vorhanden ist.
Das Seminar gibt einen Überblick über das Zollsystem, erläutert welche Steuern und Abgaben grundsätzlich bei der Einfuhr nach Brasilien anfallen und zeigt die wichtigsten Sonderregelungen auf.
Im Einzelnen werden die folgenden Themen behandelt:
- Einführung in das brasilianische Zollsystem
- Rahmenbedingungen
- RADAR/SISCOMEX (Funktion und Registrierung)
- Automatische und nicht-automatische Lizenzen bei der -- Einfuhr
- Zollabfertigung (System der „Kanäle“ und bevorzugte -- - Abfertigung im Rahmen der „Linha Azul“)
Mercosul
- Überblick über die Entwicklung und gegenwärtiger Stand
- Relevanz für die Einfuhr nach Brasilien
Steuern und Abgaben bei der Einfuhr von Produkten und Dienstleistungen
- Einfuhrzoll (II)
- Industrieproduktsteuer (IPI)
- Warenumlaufsteuer (ICMS)
- Sozialabgaben (PIS & COFINS)
- Dienstleistungssteuer (ISS)
-Investitionsabgabe (CIDE)
Möglichkeiten zur Reduktion des Einfuhrzolls und spezielle Zollverfahren
- Regime Ex Tarifário (unter besonderer Berücksichtigung der Neuregelung im August 2014)
- Einfuhr von gebrauchten Gütern
- Drawback-Verfahren
- Zona Franca de Manaus (im Überblick)
- Zolllager
- Vorübergehende Einfuhr (nebst Update zum Carnet ATA)
Zielgruppe:
- Unternehmen, die überlegen, ein Produkt auf dem brasilianischen Markt anzubieten,
- die eine Anfrage aus Brasilien erhalten haben,
- die den Markteintritt planen,
- die bestehende Handelsbeziehungen überprüfen und optimieren wollen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf insgesamt 15 Personen begrenzt ist, um ein Intensivtraining ermöglichen zu können. Die Teilnahmebedingungen finden Sie als Download.
Wir, gemeinsam mit der Kanzlei Rolim, Mietzel, Wohlnick & Calheiros LLP und dem Lateinamerika Verein e.V., freuen uns auf Ihre Anmeldung und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
12.03.2015
Brasilien
Seminar „Einfuhrbestimmungen Brasilien“
Veranstalter:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Veranstaltungsort:Wissenschaftszentrum Kiel GmbH
Fraunhoferstraße 13
24118 Kiel
Quelle: Lateteinamerika Verein e.V.


