Russland hat im internationalen Vergleich sehr niedrige Steuersätze, ein Beispiel ist die Flat-Rate von 13 % bei der Einkommensteuer. Auch werden Gerichtsurteile in Steuerstreitigkeiten nicht nur schnell getroffen, sondern gehen auch meist zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Weiterhin wurde Anfang 2013 die Vermögensteuer teilabgeschafft und ist nun hauptsächlich eine Gebäudesteuer. Das sind nur einige Beispiele.
Sie sind herzlich eingeladen, sich in dieser Veranstaltung über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Experten aus dem Netzwerk der Auslandshandelskammer aus Moskau werden zu den einzelnen Themen umfassend und kompetent referieren.
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