Das Russlandgeschäft ist für viele deutsche Unternehmen nichts Neues. Monat für Monat werden zahlreiche Transaktionen durchgeführt und meistens geht alles gut.
Allerdings gibt es im deutsch-russischen Wirtschaftsverkehr eine Reihe von Besonderheiten, so auch bei der Vertragsgestaltung – und dies gilt unter anderem auch besonders für die Streitschlichtungsklausel. Eine falsche Vereinbarung kann unnötige Kosten verursachen und zu unerfreulichen Ergebnissen führen. Es ist daher empfehlenswert, sich diesem Punkt der Vertragsgestaltung im Russlandgeschäft besonders zu widmen.
Sind die staatlichen Gerichte – in Russland oder in Deutschland – die richtige Wahl? Oder ist ein privates Schiedsgericht besser geeignet, die im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr auftretenden Streitigkeiten zu entscheiden? Ist ein Verfahren vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation eine Alternative? Wie können rechtskräftige Entscheidungen in Russland notfalls vollstreckt werden?


