direkte Bereichesauswahl

08.10.2019

Frankreich

Update Mitarbeiterentsendung nach Frankreich

Veranstalter:IHK Südlicher Oberrhein

Veranstaltungsort:Lahr

Anschrift:IHK Südlicher Oberrhein
Hauptgeschäftsstelle Lahr
Lotzbeckstr. 31
77933 Lahr


Nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) sind ausländische Arbeitgeber verpflichtet, der französischen Arbeitsinspektion vor der Entsendung die Daten ihrer entsendeten Mitarbeiter zu übermitteln, einen Vertreter (représentant) zu benennen und Unterlagen für den Fall einer Kontrolle bereitzustellen.
Im September 2018 wurden durch ein Gesetz Erleichterungen, insbesondere für Arbeitseinsätze auf eigene Rechnung und Verschärfung der Sanktionen eingeführt. Einige Berufsgruppen wurden im Juni 2019 von manchen Formalitäten befreit.

Für weitere Informationen und Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link

Quelle: Ixpos