Nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) sind ausländische Arbeitgeber verpflichtet, der französischen Arbeitsinspektion vor der Entsendung die Daten ihrer entsendeten Mitarbeiter zu übermitteln, einen Vertreter (représentant) zu benennen und Unterlagen für den Fall einer Kontrolle bereitzustellen.
Im September 2018 wurden durch ein Gesetz Erleichterungen, insbesondere für Arbeitseinsätze auf eigene Rechnung und Verschärfung der Sanktionen eingeführt. Einige Berufsgruppen wurden im Juni 2019 von manchen Formalitäten befreit.
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