Unternehmen mit Außenhandelsgeschäft und starker Einbindung in internationale Lieferketten sind gefordert, ihr innerbetriebliches Exportkontrollsystem auch auf Ausfuhrbestimmungen von Drittstaaten auszurichten.
So wenden die USA ihre komplexen Exportkontrollregeln unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Güter an, die sich im Ausland befinden. Deutsche Unternehmen können daher als Reexporteure mit U.S.-Anforderungen konfrontiert werden.
Es bedarf nicht zwingend einer direkten Geschäftsverbindung mit US-amerikanischen Partnern, um eine Betroffenheit auszulösen. Die Vereinigten Staaten von Amerika agieren seit geraumer Zeit rigoros, wenn es darum geht, ihre Ausfuhrbestimmungen exterritorial durchzusetzen. Der Arm der U.S. Behörden ist lang und Strafen können "drakonisch" ausfallen. Grundkenntnisse zum U.S. Recht sind für deutsche Exporteure daher unerlässlich, weil sie das Risiko deutlich minimieren! ...
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