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18.05.2015

USA

US-Exportkontrollrecht - was Unternehmen beachten sollten

Veranstalter:IHK Mittlerer Niederrhein

Veranstaltungsort:Neuss


Bereits beim Erwerb von US-Gütern gilt für deutsche Unternehmen das US-Reexportrecht. Werden die erworbenen Güter anschließend weiterverkauft, als Handelsware oder z.B. als Bestandteil deutscher Produkte, ist erhöhte Sorgfalt erforderlich. Das Risiko für deutsche Unternehmen, wegen Verstoßes gegen das US-Reexportrecht auf eine US-Sanktionsliste gesetzt zu werden, ist ganz erheblich. Der Workshop zeigt die rechtlichen Grundlagen auf, die beim US-Recht zu beachten sind.


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Quelle: Ixpos