Bereits beim Erwerb von US-Gütern gilt für deutsche Unternehmen das US-Reexportrecht. Werden die erworbenen Güter anschließend weiterverkauft, als Handelsware oder z.B. als Bestandteil deutscher Produkte, ist erhöhte Sorgfalt erforderlich. Das Risiko für deutsche Unternehmen, wegen Verstoßes gegen das US-Reexportrecht auf eine US-Sanktionsliste gesetzt zu werden, ist ganz erheblich. Der Workshop zeigt die rechtlichen Grundlagen auf, die beim US-Recht zu beachten sind.
18.05.2015
USA
US-Exportkontrollrecht - was Unternehmen beachten sollten
Veranstalter:IHK Mittlerer Niederrhein
Veranstaltungsort:Neuss
Quelle: Ixpos


