Amerikanische Exportvorschriften haben weltweite Gültigkeit. Sie sind immer dann zu prüfen, wenn Waren aus Deutschland reexportiert werden, die ganz oder teilweise US-Bezug haben. Es spielt keine Rolle, ob die Lieferung innerhalb der Europäischen Union oder in ein Drittland erfolgt. Zu prüfen sind vorab die Bestimmungen der amerikanischen Exportkontrollvorschriften. Dies gilt selbst dann, wenn Güter über gelistete amerikanische Software verfügen oder mit Hilfe gelisteter amerikanischer Technologie in Deutschland hergestellt wurden und nun ins Ausland geliefert werden sollen.


