US (Re-)Exportkontrollrecht für die deutsche Geschäftspraxis U.S.-amerikanische Exportkontrollbestimmungen betreffen in ihrer Wirkung auf deutsche Unternehmen den Re-Export von amerikanischen Ursprungswaren und den Export eigener Produkte, die Vormaterialien mit USA-Bezug enthalten. Im Seminar werden Grundzüge der US-(Re-) Exportbestimmungen dargestellt und Kenntnisse zu Rechtsgrundlagen, US-Behörden sowie zur Commerce Control List (CCL) und zur Ermittlung der korrekten Produktklassifizierung (ECCN) vermittelt. Schwerpunkt des Seminars bilden die Feststellung der Re-Export-Genehmigungspflicht für gelistete und nicht gelistete Wirtschaftsgüter (ECCN-Güter, EAR99) sowie die praktische Umsetzung wichtiger Besonderheiten wie die De-minimis-Kalkulation.
Das US (Re-)Exportkontrollrecht im Überblick und im Vergleich
Praktische Konsequenzen aus der exterritorialen Anwendung des US (Re-) Exportkontrollrechts
Prüfschritte im Unternehmen zur Einhaltung der US (Re-) Exportkontrollbestimmungen
Genehmigungserfordernisse und ihre praktische Befolgung
Umsetzung der US (Re-)Exportkontrollvorschriften in Bezug auf Verantwortlichkeiten und Prozessabläufe im Unternehmen - Fallbeispiele und Checklisten.
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