"Welcome to America" oder vielleicht besser: "Die Verhandlung ist eröffnet". Denn an diesem Vormittag wird durch die Juristen-Brille ein Blick auf die Do's und Don'ts im US-Geschäft geworfen. Hier gilt es einiges zu beachten: Sowohl die Verträge mit Vertriebspartnern oder Kunden betreffend, als auch die Gründung einer eigenen Betriebsstätte vor Ort. Die übrigens auch mal ganz schnell unbeabsichtigt gegründet ist - in dem einen Bundesstaat schneller, in dem anderen vielleicht ein paar Monate später. Weil in den USA jeder Bundesstaat sein eigenes Süppchen kocht. ...
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