Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sollten nicht aus den Augen verlieren, ihre Mitarbeiter in den grundlegenden Regeln des französischen Rechts aus- und fortzubilden, deren zumindest ungefähre Kenntnis für die tägliche Arbeit in einem Unternehmen in Frankreich unerlässlich ist.
Der Zyklus besteht aus vier Teilen, die sich jeweils mit den wichtigsten und im Alltag häufig wiederkehrenden Themen des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Handels- und Vertriebsrechts und des Steuerrechts aus deutsch-französischer Sicht befassen.
Weitere Termine: 03.02.2022, 10.02.2022, 10.03.2022
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