Für deutsche Unternehmen zählen die US-amerikanischen Handelspartner zu den bedeutendsten außerhalb der EU: Als Lieferland nehmen die USA Platz 2 nach der VR China ein; auf der Abnehmerseite sind sie sogar die Nr. 1 (2014). Deutsche Unternehmen, die den US-Markt bearbeiten, stellen sich früher oder später die Frage, ob neben einem Direktverkauf an den US-amerikanischen Geschäftspartner unter Umständen auch die Einrichtung einer Vertriebsniederlassung sinnvoll ist, z. B. um dem After-Sale-Service gerecht zu werden. Werden Anlagen oder größere Maschinen an einen US-amerikanischen Geschäftspartner verkauft, ist häufig die Erbringung einer Montagedienstleistung Bestandteil des Kaufvertrages. In diesen Fällen sind zahlreiche rechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen einzuhalten, um die Abwicklung des Geschäftes sicher zu gestalten.


