Neben den Zollabschaffungen werden auch stufenweise Zollreduzierungen mit dem Eintritt des Abkommens für die verbleibenden Waren eingeleitet. Sowohl Im- als auch Exporteure der EU können von diesem Freihandelsabkommen profitieren, wenn sie die präferenziellen Ursprungsregeln des neuen Abkommens nachweislich anwenden und die Waren dann zollfrei oder zollbegünstigt handeln.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden die Ursprungsregeln anhand von praktischen Beispielen dargestellt. Der Fokus liegt dabei bei den zahlreichen Besonderheiten der Ursprungsermittlung und bei den Neuregelungen des präferenziellen Ursprungsnachweises.
Themenschwerpunkte:
- Überblick über die Abkommensinhalte,
- Darstellung der Zollvorteile,
- präferenzielle Ursprungsregeln, inklusive der neuen Alternativursprungsregeln,
- Besonderheiten des neuen formellen Präferenzrechts,
- Dokumentationspflichten sowie Übungsfälle


