Für die Erschließung und die Bearbeitung des französischen Marktes greifen klassischerweise sehr viele deutsche Unternehmen auf einen Handelsvertreter oder Händler zurück. Oftmals wird zu Beginn der Zusammenarbeit an Fragen wie anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Exklusivität, Verbot der Konkurrenztätigkeit etc. nicht gedacht. Gerade im Frankreichgeschäft können die Folgen jedoch erheblich sein.
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